Familienforschung im Diözesanarchiv Limburg
Familiengeschichtliche Forschungen sind im Diözesanarchiv für jedermann anhand der hier aufbewahrten Kirchenbücher und Zivilstandsregister aus den zum Bistum gehörenden Pfarreien möglich. Voraussetzung für die Nutzung ist der Ablauf der folgenden Schutzfristen:
Taufbücher: 120 Jahre
Traubücher: 100 Jahre
Beerdigungsbücher ("Totenbücher"): 100 Jahre
Für familiengeschichtliche Forschungen stehen interessierten Nutzerinnen und Nutzer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
1. Selbständige Forschung vor Ort
Der Großteil der Kirchenbücher und Zivilstandsregister steht in Form von Digitalisaten zur Nutzung zur Verfügung und kann im Lesesaal zu dessen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auch kostenpflichtige Ausdrucke einzelner Seiten sind möglich, das Versenden oder die Aushändigung von Digitalisaten jedoch nicht.
Die Nutzung ist kostenpflichtig: Pro Tag werden 5 EUR je PC-Arbeitsplatz berechnet. Außerdem ist eine Terminbuchung unter den unten angegebenen Kontaktdaten notwendig.
Einen Überblick über die im Diözesanarchiv digitalisiert vorliegenden Kirchenbücher und Zivilstandsregister erhalten Sie im Downloadbereich am Fuß dieser Seite.
2. Erteilung eines Rechercheauftrages
Darüber hinaus können Sie der zuständigen Mitarbeiterin einen schriftlichen Rechercheauftrag erteilen, gerne per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse. Bitte geben Sie in Ihrem Auftrag alle Ihnen bereits bekannten Informationen zu den gesuchten Personen an, die die Recherche erleichtern könnten.
Die Recherche ist kostenpflichtig: Pro angefangener halben Stunde werden 20,- EUR berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch bei negativem Rechercheverlauf anfällt. Es ist jedoch möglich, im Vorfeld ein Kostenlimit festzulegen.
Das Rechercheergebnis erhalten Sie wahlweise in Form von Kopien für je 2,50 EUR/Stück oder in schematischer Form („Stammbaum“); bitte teilen Sie Ihre Präferenz in der Beauftragung mit.
3. Selbständige Online-Recherche über Matricula
Seit Ende Januar 2022 stellt das Diözesanarchiv seine Kirchenbuchdigitalisate auf der Plattform Matricula Online zur kostenfreien Recherche zur Verfügung. Die Freischaltung der Digitalisate erfolgt in der Regel sukzessive in alphabetischer Reihenfolge nach Ortsnamen. Die Onlinestellung einzelner Pfarreien verzögert sich allerdings aus technischen Gründen. Noch nicht auf Matricula eingestellte Kirchenbücher können Sie vor Ort im Diözesanarchiv einsehen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin.
Weitere Hinweise und Informationen zu Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern
Die im Diözesanarchiv Limburg lagernden Kirchenbücher und Zivilstandsregister sind Eigentum der jeweiligen Pfarreien und werden hier als Deposita aufbewahrt.
Unter dem Begriff „Kirchenbücher“ fallen alle Bücher und Verzeichnisse, in denen der zuständige Pfarrer alle in seiner Pfarrei vorgenommenen Taufen, Trauungen und Beerdigungen festhielt; in chronologischer Abfolge und getrennt nach Art der kirchlichen Amtshandlung. Während Tauf- und Heiratsbücher seit dem Trienter Konzil von 1563 verpflichtend geführt werden mussten, kamen Verzeichnisse für die vorgenommenen Begräbnisse erst im 17. Jahrhundert hinzu. Die ältesten im Diözesanarchiv aufbewahrten Kirchenbücher stammen aus den 1570er Jahren (Niederlahnstein 1573, Hadamar 1575, Frankfurt 1576), in den meisten Fällen sind diese frühen Kirchenbücher jedoch leider nicht mehr vorhanden. Hinzu kommt, dass sich die Führung von Kirchenbüchern in den Pfarreien teilweise erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts wirklich etablierte.
Darüber hinaus waren die evangelischen und katholischen Pfarrer in Nassau seit 1818 zur Führung sog. Zivilstandsregister verpflichtet. Vom Pfarrer der Mehrheitskonfession wurden hier die Geburten, Heiraten und Todesfälle jeder Ortschaft (nicht nur seiner Pfarrei) chronologisch festgehalten – und zwar für Angehörige jeder Konfession, also auch für evangelische und jüdische Einwohner*innen. Im Diözesanarchiv finden sich demzufolge Zivilstandsregister der mehrheitlich katholischen Ortschaften.
Die Zivilstandsregister, die mit der Einführung der Standesämter in Preußen 1874 durch die Personenstandsregister abgelöst wurden, stellen daher für das 19. Jahrhundert eine wichtige zusätzliche Quelle neben den Kirchenbüchern dar, in denen sich in erster Linie das Datum der jeweiligen kirchlichen Amtshandlung (Taufe, Heirat, Beerdigung) recherchieren lässt. Weitere Informationen zur Geschichte der Kirchenbuchführung und zu deren Quellenwert finden Sie in diesem Artikel aus den Hessischen Archivnachrichten.